Entente Florale Deutschland

 

Bewertungskriterien des Wettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf”

 

1. Öffentlicher Bereich max. 30 Punkte

Bewertung von öffentlichen und halböffentlichen Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, Friedhöfen, Wegen, Plätzen, Fußgängerzonen, Straßenbegleitgrün, Dauerkleingärten, Dach- und Fassadenbegrünung, grünes Erscheinungsbild der Kommune

1.1 Bedeutung des Stadtgrüns bei Politik und Verwaltung
(Grundsätze der Landschafts- u. Grünordnungsplanung, Organisation des Grünbereiches, Ausstattung), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

1.2 Planungs- und Rechtsgrundlagen, Förderprogramme, nachhaltige Siedlungsentwicklung
(Konzeptionen z.B. aus den Bereichen Stadtentwicklung mit Grün, zum Bevölkerungsrückgang und demografischen Wandel, sonstige Fachgutachten, Prozesse im Sinne der Lokalen Agenda 21, Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie)

1.3 Qualität der Planung, Ausführung und Pflege
(Gestaltungsqualität, nachhaltige Planungen, innovative und stadtgestalterische Konzepte zur Pflanzenverwendung im öffentlichen Raum)

1.4 Artenvielfalt der Pflanzungen, Umfang und Qualität des Blumenschmucks (Sommerblumen und Stauden) und des prägenden Gehölzbestandes (Bäume und Sträucher) im öffentlichen Raum

1.5 Touristische Aspekte – Grün als Wirtschaftsfaktor
(Organisation des Tourismusbereiches, Angebote für „grünen“ Tourismus)

 

2. Privater Bereich max. 25 Punkte

Bewertung von Haus-und Vorgärten, Balkonen, Terrassen, Grabbepflanzung, private Fassadenbegrünung, Kleingärten u.ä.

2.1 Engagement der Bürger, Familien und Hausgemeinschaften
(Stellenwert des privaten Grüns, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Beteiligung privater Haushalte an Prozessen im Sinne der Lokalen Agenda 21)

2.2 Engagement von Vereinen, Verbänden und Initiativen

2.3 Wettbewerbe / Aktionen
(Beteiligung privater Haushalte an Wettbewerben jeglicher Art, z.B. Blumenschmuck, Baum- und Gehölzpflanzaktionen u.ä.)

 

3. Gewerbe und Dienstleistungen max. 20 Punkte
Bewertung von Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, Hotels und Gaststätten, Wohnungswirtschaft (Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten der Außenanlagen, Umfang und Qualität des Grüns und Blumenschmucks, Engagement im Hinblick auf die Wettbewerbsziele)

3.1 Innerstädtischer Handel und Gewerbe

3.2 Gewerbegebiete / Arbeitsstätten

3.3 Öffentlicher und privater Wohnungsbau, Altenheime und Krankenhäuser

3.4 Freiflächen von Hotels und Gaststätten

 

4. Projekte, Planungen und Konzeptionen aus den Bereichen Natur-und Umweltschutz, Gartenkultur max. 15 Punkte

4.1 Ökologische Maßnahmen
(Energiesparende Maßnahmen, Wassernutzung, Abfallverwertung etc.)

4.2 Schutzkonzepte für wildlebende Pflanzen u. Tiere, Biotope, insbesondere im Siedlungsbereich

4.3 Bildungsarbeit,  Naturerziehung und Schulgärten

4.4 Gartendenkmäler, historische oder besondere Parkanlagen, Sondergärten, generationsübergreifende Freiräume, Friedhöfe

 

5. Präsentation / Gesamteindruck: max. 10 Punkte

5.1 Präsentation vor Ort / Schriftliche Unterlagen

5.2 Gesamteindruck

5.3 Berücksichtigung des Schwerpunktthemas „Reiche Blüte – reiche Ernte“

Stand April 2013, Änderungen vorbehalten

 

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Bewertungkriterien:
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